Sie haben GmbH Probleme?
Ihrer GmbH oder UG droht eine Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung? Sie wissen nicht wie es weitergehen soll? Wie Sie am besten vorgehen sollen, um nicht alles zu verlieren?
Sie möchten als Geschäftsführer keinesfalls mit Ihrem Privatvermögen persönlich haften? Wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich oder haftungsrechtlich belangt werden? Oder sogar Privat-Insolvenz anmelden müssen und sich so die Zukunft verbauen?
Wir lösen Ihre UG und GmbH Probleme – garantiert!
Als erfahrene Insolvenzmanager helfen wir Ihnen garantiert weiter. Wir unterstützen Sie professionell bei der Abwendung eines Insolvenzverfahrens. Wir beraten Sie von Anfang an, selbst bei gefühlt ausweglosen GmbH Problemen und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie möglichst unbeschadet aus der Situation rauskommen und sich nicht die Zukunft verbauen.
Hat Ihre GmbH akute Probleme?
Wir bieten Ihnen rechtssichere Lösungen für Ihre GmbH Probleme
Unsere erfahrenen Experten für Insolvenzmanagement haben in der Vergangenheit zahlreichen GmbH Geschäftsführern und UG Geschäftsführern, deren Zukunft auf dem Spiel stand, bei drohender Insolvenzgefahr aufgrund ernsthafter UG- und GmbH-Problemen aus der Patsche geholfen.
Durch unsere umfassenden Erfahrung im Bereich „Insolvenzen“ haben wir zahlreiche legale, rechtskonforme Strategien zur Lösung schwerwiegender GmbH-Probleme und UG-Probleme entwickelt, die individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden.
Ob eine GmbH Übernahme, ein GmbH-Verkauf, eine GmbH Liquidation, GmbH Löschung oder ein Verkauf Ihrer Unternehmensgesellschaft – IMC Insolvenzmanagement Consulting begleitet Sie bei allen Schritten zur rechtssicheren Vermeidung eines Insolvenzverfahrens durch einen beispielhaften Full-Service und bewahrt Sie so vor schwerwiegenden Fehlern.
Lassen Sie sich bereits frühzeitig bei den ersten auftauchenden GmbH Problemen professionell beraten. Je frühzeitiger und schneller wir agieren können, desto besser kann die Insolvenz abgewehrt oder geregelt werden. Schließlich soll der Schaden für Gesellschafter und Geschäftsführer möglichst gering gehalten und die Bonität nicht beeinträchtigt werden.
Rufen Sie gleich an und lassen Sie sich im Rahmen eines unverbindlichen Erstgespräches beraten. Sie werden schnell feststellen, welche Möglichkeiten zur Hilfe bei Gmbh-Problemen sich plötzlich auftun und wie sich Ihre Sorgen verflüchtigen. Unverbindliche Insolvenzberatung: 030 – 58 58 29 350
Anzeichen für GmbH-Probleme
Ein vorübergehendes Liquiditätsproblem, etwa durch einen säumigen Kunden, macht eine GmbH noch nicht zur „Problem-GmbH“. Entscheidend ist, wie nachhaltig und tiefgreifend die finanziellen Schwierigkeiten sind.
Wann spricht man von einer Problem-GmbH?
Problematisch wird es, wenn eine GmbH dauerhaft zahlungsunfähig ist oder keine ausreichende Liquidität mehr besteht. Ursachen können vielfältig sein: Forderungsausfälle, starke Marktschwankungen, rückläufige Aufträge, hohe Steuernachzahlungen, Haftungsansprüche oder negative Gerichtsurteile. Wenn diese Probleme nicht schnell und effektiv gelöst werden, kann die Situation eskalieren und eine Insolvenz drohen.
Viele Geschäftsführer investieren in solchen Situationen noch mehr privates Kapital in die Gesellschaft – oft in der Hoffnung, das Unternehmen zu retten. Doch dieser Schritt kann die Lage verschlimmern, denn bei gravierenden Schwierigkeiten ist das eingesetzte Geld häufig verloren, während die Insolvenzgefahr weiter steigt.
Gesetzliche Vorgaben bei GmbH-Problemen
Das Gesetz gibt klare Regeln vor, wie Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung handeln müssen. Laut § 64 GmbHG ist der Geschäftsführer verpflichtet, innerhalb von 21 Tagen nach Erkennen der finanziellen Krise einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen ernste Konsequenzen wie Insolvenzverschleppung, die nicht nur die Bonität des Unternehmens zerstört, sondern auch strafrechtliche Folgen haben kann – bis hin zu einer Haftstrafe.
Unsere Unterstützung – und deren Grenzen
Für die Lösung Ihrer GmbH-Probleme stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite, solange keine strafrechtlich relevanten Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Sollte dies jedoch der Fall sein, können wir Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt empfehlen, der Sie kompetent berät und vertritt. Gemeinsam finden wir den richtigen Weg, um Sie bei der Bewältigung Ihrer Situation zu unterstützen.
Wir bieten Hilfe bei GmbH-Problemen und UG-Problemen
Es geht nicht um die Schuldfrage. Nicht zahlende Schuldner, ein massiver Umsatzeinbruch, hohe Steuernachzahlungen, eine schlechte Konjunktur – Gründe gibt es viele, um als Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Unternehmergesellschaft UG Insolvenz anmelden zu müssen.
Wichtig ist, dass Sie aus der Sache gut herauskommen, Ihre Bonität gewahrt bleibt und Ihnen bei künftigen Unternehmungen keine Beschränkungen drohen.
Abwarten ist bei einer drohenden Insolvenzgefahr keine gute Lösung!
Wenn Ihre GmbH Anzeichen für GmbH-Probleme zeigt, sind die richtigen unternehmerischen Entscheidungen so wichtig wie nie. Bei drohenden Tatbeständen der Insolvenzverschleppung (GmbHG), der Zahlungsunfähigkeit (GmbHG) oder Überschuldung (GmbHG) ist eine optimale Insolvenzberatung Gold wert.
Das erwartet der Gesetzgeber von einer Problem-GmbH
Wenn eine GmbH in finanzielle Schwierigkeiten gerät, bleiben dem Gesetz zufolge oft nur zwei Wege, die jedoch beide erhebliche Nachteile mit sich bringen:
- Liquidation nach §§ 60 ff. GmbHG: Die reguläre Auflösung einer GmbH erfordert umfassende Offenlegungs- und Eintragungspflichten, was öffentlich wahrgenommen wird und die Bonität des Unternehmens zusätzlich belastet.
- Löschung von Amts wegen nach § 394 FamFG: Diese erfolgt durch das Insolvenzgericht, wenn keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind. Doch auch hier drohen negative Folgen, wie der Verlust von Bonität und potenzielle Vorwürfe der Insolvenzverschleppung.
Beide Wege sind nicht das, was Sie wollen. Beide Wege werden mit unseren Lösungen legal vermieden, ohne dass Ihr Image Schaden nimmt.
Die beste Lösung für eine Problem-GmbH: Das Insolvenzverfahren vermeiden!
Sie haben Angst vor einem Insolvenzverfahren? Möchten sich das Stellen eines Insolvenzantrags – mit all seinen negativen Folgen ersparen? Warum vermeiden Sie dann nicht eine drohende Insolvenz, bei der Sie ganz schnell in die persönliche Haftung geraten und Ihre Bonität gefährden?
Wir helfen Ihnen durch erprobte, rechtssichere Lösungen, gekonnt aus dem Dilemma zu kommen. Überlegtes Handeln des Geschäftsführers und die professionelle Unterstützung der IMC Insolvenzprofis eröffnen bei drohender Insolvenz ganz neue Perspektiven. Risiken werden vermieden und eine unbelastete die Zukunft der Gesellschafter und Geschäftsführung gesichert.
Wir helfen Ihnen selbst bei schwerwiegenden bei Insolvenzproblemen aus der Klemme. Wir erarbeiten für Kapitalgesellschaften gezielt Lösungen bei drohender Überschuldung, Zahlungsstockungen und weiteren Insolvenzgründen. Und wir bewahren Geschäftsführer vor Haftungsansprüchen und Haftungsrisiken durch eine drohende Insolvenz. Wir schützen Ihre Reputation und verhelfen Ihnen somit zu einem unbelasteten Neuanfang.
Möglichkeiten zur Lösung von UG- und GmbH Insolvenz-Problemen
GmbH verkaufen / UG verkaufen
- GmbH Käufer finden / GmbH Käufer finden
- Verlagerung des UG bzw. GmbH Firmensitzes und Firmennamens
- Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel
GmbH Löschung / UG Löschung
- GmbH Mantel verkaufen / UG Mantel verkaufen
- Rechtsformänderung
- Entfernung aus dem Handelsregister
GmbH Übernahme / UG Übernahme
- Rechtssichere Lösung bei drohender Insolvenz
- Maßgeschneiderte Soforthilfe
- Diskret und notariell beglaubigt
Je früher Sie als Geschäftsführer unsere Insolvenzmanagement-Experten bei UG- und GmbH-Problemen ins Boot holen, desto besser lassen sich effektive Strategien zur Sanierung entwickeln.
Option: GmbH-Löschung
Die Auflösung einer GmbH auf dem regulären Weg ist oft ein langwieriger und teurer Prozess. Vom Beschluss der Gesellschafter über die Liquidation bis hin zum Sperrjahr vergehen meist mehrere Jahre. Nachtragsliquidationen können die Dauer und die Kosten zusätzlich erhöhen.
Zeitsparende Alternativen zur Löschung
Anstatt den klassischen Weg zu gehen, können wir Ihnen eine schnelle und kosteneffiziente Alternative bieten:
- Rechtsformwechsel oder Verschmelzung: Wir unterstützen Sie bei der Umwandlung Ihrer GmbH in eine andere Rechtsform, beispielsweise in eine Ltd. (Limited).
- Mantelverkauf: Der Verkauf Ihrer GmbH als Gesellschaftsmantel ist eine unkomplizierte Lösung, die ebenfalls zur Löschung aus dem Handelsregister führt.
Dank der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU lassen sich auch internationale Optionen nutzen, um Ihre GmbH schnell und rechtssicher aufzulösen.
Option: Übernahme Ihrer Problem-GmbH
Unter Umständen können wir Ihnen die Übernahme Ihrer GmbH anbieten – selbst wenn diese bereits in einer Krise steckt. Unser Ziel ist es, Sie vor:
- der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung,
- der Eintragung in Wirtschaftsauskunfteien oder das Schuldenregister,
- einem Verlust Ihrer Reputation und Bonität zu bewahren.
Durch die Übertragung der Gesellschaftsanteile wird ein neuer Geschäftsführer bestellt, während Sie als bisheriger Geschäftsführer vollständig entlastet werden. Diese Übertragung erfolgt notariell, um die Rechtmäßigkeit zu gewährleisten.
Option: GmbH-Verkauf bzw. GmbH-Ankauf als schnelle Entlastung
Gerät Ihre GmbH in eine bedrohliche finanzielle Lage, bleibt oft wenig Zeit zum Handeln. Eine Insolvenz muss innerhalb von 21 Tagen angemeldet werden, andernfalls droht ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung. Der Verkauf Ihrer GmbH ist eine Alternative, die Sie schnell und rechtssicher aus der Verantwortung entbindet.
Ihre Vorteile beim Verkauf Ihrer Problem-GmbH:
- Sie vermeiden strafrechtliche Konsequenzen durch verspätete Insolvenzanmeldungen.
- Ihre Reputation bleibt geschützt – keine negativen Einträge bei der SCHUFA.
- Sie werden umgehend als Geschäftsführer abgelöst und von allen Pflichten befreit.
- Die Gesellschaft wird vollständig an einen neuen Geschäftsführer übertragen.
Als erfahrene Unternehmensberatung übernehmen wir die komplette Abwicklung und bieten Ihnen durch unser breites Netzwerk einen optimalen Ausgang für Ihre Situation.
Schneller Sofort GmbH-Verkauf durch ausländische Investoren in 48 Stunden
Der Grund, warum wir Ihre GmbH oder UG schnell und problemlos verkaufen können, liegt in den erstklassigen Verbindungen zu ausländischen Investoren. Ausländische Investoren aus Asien und Russland müssen normalerweise zahlreiche Hürden nehmen, um in Deutschland oder der EU Fuß zu fassen.
Diese solventen Unternehmen suchen händeringend nach einer Möglichkeit, eine inländische GmbH oder UG zu übernehmen. Denn für ausländische Unternehmen ist es wesentlich attraktiver, einige Schulden zu übernehmen, als eine Neugründung aus dem Ausland durchzuführen!
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Insolvenzmanagement verfügen wir über ausgezeichnete Kontakte zu zahlungskräftigen Investoren, die sofort zu einer Übernahme einer deutschen GmbH oder UG bereit sind. Aus diesem Grund kann die Abwicklung des UG- oder GmbH-Verkaufs in aller Regel in kürzester Zeit erfolgen. Im Idealfall regeln wir Ihre Insolvenz-GmbH-Probleme innerhalb von nur 48 Stunden!
Vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenlose Erstberatung mit uns, denn:
Wir sind ein Team mit langjähriger Erfahrung im Bereich Unternehmensverkauf und rund um das Thema Insolvenzverfahren.
Wir betreuen und beraten krisenbehaftete Unternehmen, um sie nicht in die Haftungsfalle tappen zu lassen. Wir finden für unsere Kunden mit UG- und GmbH-Problemen immer eine schnelle und rechtssichere Lösung. Wir beraten Sie rund um das Thema Insolvenzverschleppung, Insolvenzverfahren.
Wir unterstützen Sie bei der GmbH-Übernahme, der GmbH-Löschung, dem GmbH-Verkauf oder der GmbH-Liquidation Ihrer Gesellschaft und helfen Ihnen bei einer drohenden UG-Insolvenz rechtssicher aus der Klemme. Nutzen Sie unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung und warten Sie nicht zu lange bis zur Zahlungsunfähigkeit oder sogar Haftung mit Ihrem Privatvermögen (Stichwort Privat-Insolvenz).
Auch bei drohender Überschuldung, Zahlungsstockungen Ihrer Kapitalgesellschaft arbeiten wir an einer Lösung, um Sie vor dem Schritt Insolvenzantrag und die damit verbundenen Haftungsansprüche sowie Haftungsrisiken rechtzeitig zu bewahren. Wir schützen Ihre Reputation und verhelfen Ihnen somit zu einem Neuanfang.
GmbH-Probleme besser verstehen:
Was sind die Besonderheiten einer GmbH?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland, besonders bei Unternehmensgründern. Seit ihrer rechtlichen Einführung im Jahr 1892 bietet sie zahlreiche Vorteile, vor allem in Bezug auf die Haftungsbegrenzung. Als juristische Person ist sie eigenständig rechtsfähig und agiert unabhängig von ihren Gesellschaftern.
Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH
Um eine GmbH zu gründen, ist mindestens eine natürliche Person erforderlich. Dabei muss ein Stammkapital von 25.000 Euro eingebracht werden, wovon mindestens 12.500 Euro bereits bei der Gründung eingezahlt sein müssen. Neben natürlichen Personen können auch andere rechtsfähige Gesellschaften wie OHG, KG oder GbR als Gesellschafter auftreten. Erst durch die Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH rechtswirksam.
Organisatorische Strukturen der GmbH
Eine GmbH ist durch klare organisatorische Vorgaben strukturiert. Die Gesellschafterversammlung bildet das zentrale Entscheidungsorgan. Wenn die GmbH mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt, ist zusätzlich ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel wird ein Geschäftsführer ernannt, der die operative Leitung übernimmt und bei der Liquidation im Sinne der Gesellschaft handelt.
Haftungsbegrenzung als großer Vorteil
Einer der Hauptgründe, warum die GmbH so beliebt ist, liegt in der Haftungsbeschränkung. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt geschützt, selbst wenn die GmbH finanzielle Schwierigkeiten hat. Ein Beispiel verdeutlicht dies:
Zwei Gesellschafter gründen gemeinsam eine GmbH. Eine Überschuldung führt nach einigen Jahren zur GmbH-Insolvenz. Dabei haftet nur das Gesellschaftsvermögen haftet, nicht aber das persönliche Eigentum der Gesellschafter.
Dieses Modell macht die GmbH für viele Gründer zu einer attraktiven Wahl und minimiert das Risiko einer privaten Insolvenz erheblich.
Haftung des Geschäftsführers bei einem Insolvenzverfahren
Auch wenn die GmbH als Rechtsform den Eindruck erwecken könnte, dass Geschäftsführer keine persönliche Haftung zu befürchten haben, ist dies ein Trugschluss. Der gesetzliche Schutz des Privatvermögens gilt nicht grenzenlos. Die Vorstellung, ein Geschäftsführer könne uneingeschränkt handeln, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, widerspricht klar den rechtlichen Vorgaben.
Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers
Jeder Geschäftsführer ist gesetzlich verpflichtet, die „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ walten zu lassen. Diese Verpflichtung ist in § 347 HGB festgeschrieben. Wird diese Pflicht verletzt, kann der Geschäftsführer nicht nur für den entstandenen Schaden gegenüber der Gesellschaft haftbar gemacht werden, sondern auch persönlich mit seinem Privatvermögen einstehen müssen – insbesondere bei Überschuldung oder Insolvenz der GmbH.
Gesetzliche Grundlage: Handelsgesetzbuch § 347
(1) Wer aus einem Geschäft, das auf seiner Seite ein Handelsgeschäft ist, einem anderen zur Sorgfalt verpflichtet ist, hat für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns einzustehen.
(2) Unberührt bleiben die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nach welchen der Schuldner in bestimmten Fällen nur grobe Fahrlässigkeit zu vertreten oder nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
Diese Regelung stellt sicher, dass Geschäftsführer sich ihrer Verantwortung bewusst sind und im Interesse der Gesellschaft handeln. Verstöße gegen diese Sorgfaltspflichten, wie beispielsweise unlauteres Verhalten oder fahrlässige Entscheidungen, können zu erheblichen persönlichen Konsequenzen führen.
Die Konsequenzen für Sie als Geschäftsführer einer Problem-GmbH
Die GmbH bietet zwar ihren Gesellschaftern und Geschäftsführern weitreichenden Schutz, solange diese sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Eine Missachtung der Sorgfaltspflicht kann jedoch schwerwiegende Folgen haben, bis hin zur Haftung mit dem privaten Vermögen. Verantwortungsbewusstes Handeln und sorgfältige Entscheidungen sind daher essenziell, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Was bedeutet das konkret bei drohender Insolvenz?
Sobald die eigene GmbH in eine finanzielle Schieflage gerät, ist der Geschäftsführer verpflichtet, frühzeitig zu handeln, um eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Dies umfasst unter anderem die rechtzeitige Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder das Einleiten alternativer Lösungen wie den Verkauf der GmbH, um die persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern.
Jetzt handeln und von erfahrenen Experten profitieren
Je früher Sie uns als Geschäftsführer bei Problemen mit Ihrer UG oder GmbH kontaktieren, desto größer sind die Chancen, wirksame Maßnahmen zur Sanierung umzusetzen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung um Ihre GmbH-Probleme zu lösen
Wir sind ein eingespieltes Team mit umfassender Expertise in den Bereichen Unternehmensverkauf und Insolvenzmanagement. Unsere langjährige Erfahrung erlaubt es uns, maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu entwickeln.
- Individuelle Beratung: Wir unterstützen Sie dabei, Haftungsrisiken zu vermeiden und finden für UG- und GmbH-Probleme stets rechtssichere und effiziente Auswege.
- Umfassende Betreuung: Ob bei drohender Insolvenz, der Übernahme, Löschung, dem Verkauf oder der Liquidation Ihrer GmbH – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Warum sofortiges Handeln entscheidend ist
Zögern Sie nicht, denn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann schnell zu persönlicher Haftung führen, bereits vor der Insolvenz. Unsere Experten entwickeln Strategien, die Sie vor einem Insolvenzantrag bewahren und helfen, Ihre Reputation zu schützen.
- Schnelle Lösungen: Wir erarbeiten rechtzeitige Konzepte, um drohende Überschuldung und Zahlungsausfälle zu meistern.
- Sicherer Neustart: Mit unserer Unterstützung gelingt es Ihnen, Haftungsrisiken zu minimieren und finanziell unbelastet neu durchzustarten.
Verpassen Sie keine wertvolle Zeit – vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Beratung und nutzen Sie unser Know-how, bevor Ihre Situation außer Kontrolle gerät!
Mit unserer Beratung werden keine Rechtsdienstleistungen erbracht.
Wenn rechtliche Beratung nötig ist, werden in Absprache mit Ihnen externe Rechtsberater hinzugezogen.
Insolvenz wegen GmbH-Problemen?
Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen!
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf:
Mit unserer Beratung werden keine Rechtsdienstleistungen erbracht.
Wenn rechtliche Beratung nötig ist, werden in Absprache mit Ihnen externe Rechtsberater hinzugezogen.
Häufige Fragen zu GmbH Problemen
Was tun bei GmbH Problemen?
Laut Gesetz sind Sie bei akuten und unausweichlichen GmbH Problemen wie Zahlungsunfähigkeit und drohender Überschuldung zum Handeln verpflichtet. Kopf in den Sand stecken, macht alles nur noch schlimmer. Besser ist es, mithilfe von IMC Insolvenzberatung rechtzeitig den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Was ist eine Insolvenz?
Unter Insolvenz versteht man eine Situation, bei der ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Eine Insolvenz besteht bei Überschuldung bereits bei einer drohenden oder akuten Zahlungsunfähigkeit.
Wann ist ein Insolvenzantrag für eine GmbH zu stellen?
Vermeiden Sie schuldhaftes Zögern! Bei Zahlungsunfähigkeit der GmbH sind Geschäftsführer verpflichtet, innerhalb von nur 3 Wochen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht zu stellen. Bei Überschuldung beträgt die Frist für den Insolvenzantrag 6 Wochen. Sehr vorteilhaft ist es, eine professionelle Insolvenzberatung hinzuzuziehen, um teure Fehler zu vermeiden.
Was kostet ein GmbH-Insolvenzverfahren?
Abhängig von der Insolvenzmasse und der Gläubigeranzahl betragen die Gerichtskosten ca. 1.000 bis 2.000 Euro. Sehr teuer kann es werden, wenn bei drohender Insolvenz die Weichen nicht rechtzeitig oder falsch gestellt werden. Dann droht die Gefahr einer Insolvenzverschleppung, die Privathaftung oder eine Privatinsolvenz des Geschäftsführers
Wann haftet ein Geschäftsführer bei einer GmbH-Pleite?
Ein Geschäftsführer kann ganz schnell in die Privathaftung kommen, wenn das Verletzen seiner Sorgfaltspflicht zu Schäden für das Unternehmen führt. Auch ein verspätetes Einreichen des Insolvenzantrags kann eine Privathaftung des Geschäftsführers nach sich ziehen. Es gibt noch weitere Faktoren, die zu einer Geschäftsführerhaftung führen. So reicht bereits ein bedingter Vorsatz der Gesellschafter für eine Durchgriffshaftung aus. Deshalb ist die Beratung durch Experten für Insolvenzverfahren eine gute Möglichkeit, um eine Privathaftung oder Privatinsolvenz zu vermeiden.
Wann haftet ein Geschäftsführer bei einer UG-Pleite?
Ähnlich wie bei einer GmbH haftet der Geschäftsführer einer Unternehmensgesellschaft (UG) – nach § 43 GmbHG – wenn er nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns gehandelt und dadurch ein Schaden für die Gesellschaft verursacht hat – wenn also ein Verschulden des Geschäftsführers vorliegt.
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