In 48 Stunden raus
aus der drohenden Firmeninsolvenz
Die sichere Lösung Ihrer GmbH-Probleme
✓ Rechtssicher Insolvenz abwenden
✓ Schnell Lösungen finden
✓ Zuverlässig in Beratung und Umsetzung
✓ Diskret und verschwiegen
Jederzeit für Sie da
Persönliche Beratung
Wir sind bereit! Und Sie?
Berlin: 030 5858 29350
Mit unserer Beratung werden keine Rechtsdienstleistungen erbracht.
Wenn rechtliche Beratung nötig ist, werden in Absprache mit Ihnen externe Rechtsberater hinzugezogen.
In 48 Stunden raus aus der GmbH-Insolvenz
Wenn ein Insolvenzverfahren gegen Ihre GmbH droht, setzen wir alles daran, es abzuwenden. Schnelles und überlegtes Handeln ist erforderlich. Nur dann werden Sie den Vorgang unbeschadet durchstehen und nicht wegen Insolvenzverschleppung in die Gefahr der Geschäftsführerhaftung geraten.
Wir unterstützen Kapitalgesellschaften bei drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch ein professionelles Insolvenzmanagement. Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter zu Insolvenzrecht und Ausgestaltung des Insolvenzantrags und sorgen dafür, dass sie möglichst unbeschadet aus der Insolvenz-Falle herauskommen. Wenn es sinnvoll und möglich ist, lösen wir Ihr Insolvenz-Problem innerhalb von 48 Stunden.
Sofort GmbH-Verkauf an ausländische Investoren
Zahlungskräftige asiatische und russische Unternehmen kaufen gerne eine bestehende GmbH in Deutschland, um sich die hohen Hürden bei der Neugründung einer Kapitalgesellschaft in der Europäischen Union zu ersparen. Für ausländische Unternehmen ist es oft attraktiver, als Käufer eine verschuldete GmbH zu übernehmen als eine GmbH-Neugründung in der EU zu beantragen.
IMC Insolvenzmanagement Consulting verfügt über hervorragende Verbindungen zu Investoren aus Asien und Russland, die dringend nach einer deutschen GmbH suchen, um diese zu kaufen.
Deshalb bieten von Insolvenz bedrohten Gesellschaften mit beschränkter Haftung die rechtssichere Möglichkeit, Ihre GmbH über Nacht zu verkaufen, um drohenden Haftungsfragen zu entgehen. Wir lösen die Insolvenzprobleme mit Ihrer GmbH nachhaltig, schnell und rechtssicher.
Wir helfen Ihnen bei drohender GmbH-Insolvenz
Mit unserer erprobten EXIT-Strategie
Um Firmen aus der Insolvenz-Krise zu helfen und vor den wirtschaftlichen Folgen zu bewahren, haben wir ein umfassendes Konzept entwickelt, welches wir speziell auf Ihr Unternehmen anpassen. Damit Sie auch weiterhin Ihren Geschäften und neuen Unternehmungen nachgehen können, halten wir Ihnen den Rücken frei und sichern Ihre Reputation und Ihr Vermögen.
Gerne erläutern wir in einem Erstgespräch, was wir für den Erfolg Ihres Vorhabens tun können. Das ist Ihr Ausweg angesichts der drohenden GmbH-Insolvenz: Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung in der Unternehmensberatung, absolute Diskretion und eine persönliche Betreuung.
Schritt 1: Risiko der GmbH-Insolvenz klären
Terminvereinbarung & kostenlose Erstberatung
Nutzen Sie unseren kostenlosen Service im Rahmen eines Erstgespräches. Um Ihnen Ihren konkreten Lösungsweg mit allen nötigen Schritten zeigen zu können, ist es wichtig, die wirtschaftlichen Aspekte Ihres Unternehmens unter die Lupe zu nehmen.
Hierzu benötigen wir von Ihnen wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben, um uns einen Überblick der Gesamtsituation Ihrer GmbH zu verschaffen. Natürlich behandeln wir diese Informationen vertraulich.
Schritt 2: Probleme der GmbH-Insolvenz auflösen
Analyse & Erstellung Ihres Lösungskonzeptes
Nach unserem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, welche Lösungswege wir für Ihre Situation sehen.
Danach führen wir eine Bedarfs- und Lösungsanalyse durch. Mit diesem Lösungsangebot kommen wir in der Regel innerhalb von zwei Werktagen auf Sie zurück und besprechen mit Ihnen, welche konkrete Unterstützung wir Ihnen in der aktuellen Situation anbieten können.
Schritt 3: GmbH-Insolvenz erfolgreich abwenden
Beratung & Abwicklung der Lösungsmaßnahmen
Wir zeigen Ihnen detailliert und Schritt für Schritt, wie Sie Ihre GmbH-Probleme (GmbH-Übernahme, GmbH-Verkauf, GmbH-Liquidation) lösen können und unterstützen Sie auch operativ bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Unsere Unterstützung beschränkt sich bei Bedarf nicht nur auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte Ihrer GmbH-Probleme. Durch die Kooperation mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten können wir Ihnen ebenso in verschiedenen, evtl. erforderlichen Fragen professionell weiterhelfen.
Mit unserer Beratung werden keine Rechtsdienstleistungen erbracht.
Wenn rechtliche Beratung nötig ist, werden in Absprache mit Ihnen externe Rechtsberater hinzugezogen.
Insolvenz wegen GmbH-Problemen?
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Wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden?
Der Geschäftsführer einer GmbH ist gesetzlich verpflichtet, nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Eröffnungsantrag zu stellen. Dieser muss spätestens 3 Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder spätestens 6 Wochen nach festgestellter Überschuldung gestellt sein. Ansonsten kann ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung folgen.
Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass eine Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, offene Rechnungen zu bezahlen oder andere Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die liquiden Mittel reichen nicht mehr und es können auch keine weiteren Zahlungsmittel mobilisiert werden.
Drohende Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn die Prognosen zeigen, dass die Gesellschaft innerhalb von 24 Monaten zahlungsunfähig zu werden droht.
Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten durch laufende Erträge, Vermögen und Reserven nicht mehr bedient werden können. Der Weiterbetrieb der GmbH führt dann immer tiefer in die roten Zahlen. Letztlich auf Kosten der Gläubiger.
Wichtig ist, dass man ehrlich zu sich ist und die Warnzeichen erkennt und annimmt. Wer Probleme erkennt und sie dennoch ignoriert, macht sich strafbar.
Es ist allerdings abzuraten, einen Insolvenzantrag auf Verdacht zu stellen, um sich abzusichern. Das funktioniert nicht und führt im Gegenteil ebenfalls zur Bestrafung. Allerdings gibt es unter Umständen die Option, einen frühzeitigen Insolvenzantrag zu stellen.
Das Anmelden einer Insolvenz ist ein Vorgang von hoher Tragweite, der gut begründet und zur richtigen Zeit erfolgen muss. Nutzen Sie professionelle Beratung um teure Fehler zu vermeiden und um Chancen zur Weiterführung Ihrer GmbH zu wahren. In vielen Fällen können wir auch Käufer vermitteln, die Interesse haben, Ihre GmbH inklusive der Verbindlichkeiten zu übernehmen. So dass für Sie das Thema GmbH-Insolvenz dann gerade noch mal gut beendet wird.
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Was ist Insolvenzverschleppung?
Insolvenzverschleppung tritt ein, wenn bei einer GmbH Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen und der Geschäftsführer dennoch nicht fristgerecht einen Eröffnungsantrag stellt. Als Frist stehen ihm dabei maximal 3 Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen nach erkannter Überschuldung zur Verfügung.
Wird gegen die Insolvenzantragspflicht verstoßen, stellt dies einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers dar. Damit macht sich der GmbH-Geschäftsführer strafbar und haftet unter Umständen persönlich. Empfindliche Geldstrafen und bis zu 3 Jahre Haft drohen bei Insolvenzverschleppung. Zudem können GmbH-Geschäftsführer gegenüber Gläubigern mit ihrem Privatvermögen haften, wenn sie die Sorgfaltspflicht verletzen.
Gesellschafter einer GmbH haften bei einer Insolvenz nur dann, wenn sie durch Vorsatz oder Verschulden eine Mitschuld an der Insolvenz haben.
Die Zeit ist entscheidend
Eine Schwierigkeit ist, die 3-Wochen-Frist nicht ungewollt mit der Suche nach Lösungen zu überreizen. Oft besteht die Hoffnung auf Besserung, stattdessen kommt es dann vor, dass durch äußere Ereignisse eine Zahlungsunfähigkeit schneller eintritt, als erwartet. Es empfiehlt sich deshalb, schon bei ersten Krisenanzeigen uns als externe Berater zu konsultieren, die das Verfahren kennen und für Sie und Ihre Gesellschafter die richtige Verhaltensweise empfehlen können.
Gern unterstützen wir Sie dabei, das fristgerechte Stellen eines Insolvenzantrags zu vermeiden und zeigen Ihnen alternative Lösungskonzepte auf, wie beispielsweise den Verkauf Ihrer GmbH. Es gibt zahlreiche solvente Interessenten für den Unternehmenskauf, die Ihre GmbH (also Ihre kompletten GmbH-Anteile) inklusive Schulden übernehmen möchten.
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Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Während eines Insolvenzverfahrens übernimmt meist ein Insolvenzverwalter die Kontrolle des Unternehmens. Sein Ziel ist, den Betrieb zu sanieren und Schulden abzubauen.
Eine alternative Option ist die Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der die Geschäftsleitung im Amt bleibt und von einem Sachverwalter überwacht wird.
Über das Insolvenzverfahren wird durch ein Gericht entschieden. Sobald die Unterlagen vorliegen, prüft es, ob eine Insolvenz für die GmbH möglich ist. Für den Zeitraum der Prüfung wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter beauftragt. Dieser sorgt im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung dafür, dass Vermögenswerte gesichert werden und nicht weitere Schulden entstehen.
Ein Insolvenzverwalter ist ein auf Insolvenzrecht spezialisierter Anwalt und verfolgt eine klare Agenda. Dabei nehmen Ihre Interessen als GmbH-Geschäftsführer einen der hintersten Plätze ein. Denn zunächst ist er in seiner Tätigkeit den Interessen der Gläubiger verpflichtet und vor allem denen des Finanzamts. Insofern sollte ein Insolvenzverfahren von Ihnen nicht als Rettungsanker betrachtet werden, eher als das Gegenteil. Eine sinnvollere Strategie ist immer, das Insolvenzverfahren legal zu vermeiden. Zum Beispiel durch den Verkauf Ihrer GmbH an Investoren, die Ihre Schulden übernehmen.
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Nicht in jedem Fall gibt es ein Insolvenzverfahren
Wenn das Gericht einen Insolvenzantrag mangels Masse zurückweist, dann bedeutet dies, dass nicht einmal die Kosten des Insolvenzverfahrens durch das vorhandene Vermögen gedeckt werden können. In diesem Fall wird das Unternehmen aufgelöst.
Wenn das nicht der Fall ist und ein Insolvenzgrund vorliegt, wird das Insolvenzverfahren eingeleitet. Es beginnt dann der festgelegte Ablauf einer Firmeninsolvenz. Dieser kann mit der Auflösung des Unternehmens oder mit der erfolgreichen Sanierung enden.
Die Kosten eines Insolvenzverfahrens setzen sich aus den Gerichtskosten, den Kosten des Insolvenzverwalters, sonstigen Insolvenzkosten und Insolvenzforderungen zusammen.
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So lässt sich eine GmbH mit Schulden verkaufen
Der Verkauf einer GmbH mit Schulden kommt häufig vor und ist wahrscheinlich auch in Ihrem Fall eine attraktive Möglichkeit, gut aus der drohenden GmbH-Insolvenz zu kommen.
Wichtig ist jedoch, dass Sie und der Gesellschafterkreis sich frühzeitig darum kümmern, Ihre GmbH-Anteile auf diesem Weg zu veräußern. Denn die GmbH darf sich nicht bereits in der Insolvenz befinden, dann ist der Ausweg Unternehmensverkauf leider versperrt. Auch durch Dritte darf keine Insolvenz gegen die GmbH angemeldet sein und Sie sollten auch nicht mit Ihren Zahlungen an die Sozialversicherungsträger im Rückstand sein.
Beim GmbH-Verkauf zählt die Zeit
Sie sehen, dass es sehr entscheidend ist, dass Unternehmer sich sehr frühzeitig zu einem eventuellen Verkauf Ihrer überschuldeten GmbH bzw. Anteilen davon beraten zu lassen. Sie riskieren sonst, dass sich dieses Zeitfenster schließt. Gern beraten wir Sie, vermitteln Kontakte zu Kaufinteressenten, klären rechtliche Fragen und wickeln für Sie als Verkäufer den gesamten Verkauf ab.
Grundsätzlich ist auch ein Anteilsverkauf denkbar, bei dem sie zusätzliche Gesellschafter aufnehmen. In einigen speziellen Fällen ist dies eine gute Lösung Ihrer Schuldenprobleme. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob das in Ihrer Situation zutrifft.
Meist, vor allem wenn es schnell gehen soll, ist der Verkauf von GmbH-Anteilen einer überschuldeten GmbH jedoch nicht zu empfehlen. Einfacher ist der komplette Verkauf der GmbH an ausländische Investoren. Diese möchten sehr gern eine GmbH in Deutschland besitzen, schrecken aber vor dem für Ausländer sehr aufwändigen Papierkrieg bei der Neugründung einer GmbH in der EU zurück. Das ist Ihre Chance, Ihre GmbH samt Schulden „über Nacht“ loszuwerden und so noch gut aus der Sache rauszukommen.
Der Verkauf der GmbH wird notariell beglaubigt, nachdem der Gesellschafterkreis bei einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung den Beschluss des Verkaufs der Gesellschaft bzw. der GmbH-Anteile an eine Nachfolgegesellschaft gefasst hat. Dieser Auflösungsbeschluss benötigt eine Mehrheit von 3/4 der Gesellschafter. Nach Beglaubigung des Beschlusses durch den Notar wird die Auflösung der GmbH ins Handelsregister des zuständigen Gerichts eingetragen.
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